Friedhöfe der Gemeinde Leutenbach
Infektionsschutzkonzept für den Friedhof der Gemeinde Leutenbach vom 28.10.2021 während der Corona-Pandemie
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zur Durchführung von Bestattungen auf Grund der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01. September 2021 anlässlich der Corona-Pandemie folgende Hinweise zur Durchführung von Beerdigungen gegeben:
1.Information der Betroffenen
Das Infektionsschutzkonzept für den Friedhof der Gemeinde Leutenbach wird über die Homepage unter www.gemeinde-leutenbach.de sowie als Aushang am Friedhof bekannt gemacht.
Den ortsansässigen Bestattern und den ortsansässigen Pfarrämtern wird es übergeben; ortsfremde Bestatter werden bei der Anmeldung einer Bestattung von der Friedhofsverwaltung informiert.
2.Allgemeine Maßnahmen bei Durchführung der Bestattung
2.1 Die Trauerfeiern können in bzw. an der Friedhofshalle sowie an den Grabstätten direkt stattfinden.
2.2 Die Teilnehmerzahl bezieht sich auf Angehörige und Gäste der Trauerfeier. Darüber hinaus sind nur Personal der Gemeinde, das Personal des Bestattungsunternehmens und der Geistliche/freie Redner zugelassen.
2.3 In der Friedhofshalle bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.
2.4 Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske).
2.5 Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz- oder Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
2.6 Die Teilnahme von Personen mit Krankheitssymptomen ist nicht zulässig.
2.7 Die Aushänge an den Friedhöfen sind zu beachten.
3.Im Freien
3.1 Die Personenzahl im Freien ist grundsätzlich nicht mehr begrenzt.
3.2 Eine Maskenpflicht besteht nicht. Ausgenommen ist der Eingangs- und Begegnungsbereich größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).
4.Hygienemaßnahmen
4.1 Am Eingang der Friedhofshalle ist ein Handdesinfektionsmittelspender aufgestellt.
4.2 Die Türen der Friedhofshalle bleiben während der gesamten Trauerfeier geöffnet.
4.3 Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind möglichst nur von einer Person durchzuführen; bei einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person ist eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchzuführen. Grundsätzlich sind Schaufeln für den Erdwurf und Weihwassergaben ausschließlich Geistlichen vorbehalten. Blumenwurf ist gestattet, soweit es sich um selbst mitgebrachte Blumen der Teilnehmer handelt
4.4 Die Kondolenzlisten sind mit eigens mitgebrachten, oder mit dem zur Verfügung gestellten Schreibgeräten zu signieren
Gemeinde Leutenbach, 28.10.2021
Friedhofsverwaltung