Verkehrsinformation Oberehrenbach
Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, die neu angebrachte Beschilderung im Siedlungsbereich „Am Anger“ in Oberehrenbach aufmerksam zu beachten und ihr Fahr- und Parkverhalten entsprechend anzupassen.
Durch die Ausweisung der Ringstraße als verkehrsberuhigter Bereich haben sich die Vorfahrtsregelungen geändert. Verkehrsteilnehmer, die den verkehrsberuhigten Bereich verlassen und in eine andere Straße einfahren, haben gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen und den Vorrang des fließenden Verkehrs zu beachten (Vorfahrt gewähren).
Fahrzeuge, die aus Feld- und Waldwegen auf eine öffentliche Straße einfahren, haben ebenfalls den Vorrang des übrigen Verkehrs zu beachten und müssen erforderlichenfalls warten.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geänderte Beschilderung zu beachten und sich auf die neuen Verkehrsregelungen einzustellen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Parken ausschließlich auf den dafür gekennzeichneten Verkehrsflächen zulässig ist. Nicht entsprechend ausgewiesene Flächen dürfen nicht zum Parken genutzt werden.
Zur Überwachung der Einhaltung der Verkehrs- und Parkvorschriften wird die Polizei künftig verstärkt Kontrollen durchführen.
Bei Verstößen muss mit entsprechenden Maßnahmen und gegebenenfalls Verwarnungen oder Bußgeldern gerechnet werden.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Beschilderung sowie um rücksichtsvolles und regelkonformes Verhalten, um die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Straßenverkehrsamt
VG Kirchehrenbach
