Wichtige Hinweise zur Kommunalwahl am 08.03.2026 mit möglicher Stichwahl am 22.03.2026:

Briefwahl – so geht´s!

Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat zur Kommunalwahl 2026 seine Gemeinde und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) neu erlassen. In § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO wurde der Tag, ab dem die Erteilung von Wahlscheinen möglich ist, auf den 20. Tag vor der Wahl (= 16.02.2025) (bisher 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt.

Aktuell laufen die Zustellungen der Amtlichen Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl am 08.03.2026. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit von den Gemeinden frühestens ab dem 16.02.2026 versandt bzw. ausgegeben werden. 

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen nachfolgende Möglichkeiten zur Verfügung:

·         Online unter folgendem Link (Bürgerserviceportal):

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgkirchehrenbach/bsp_ewo_briefwahl/#/

(Online können die Briefwahlunterlagen ab dem 02.02.2026, längstens aber bis einschließlich 28.02.2026 beantragt werden.)

·         Durch Ausfüllen des rückseitigen Antrags auf der Wahlbenachrichtigung oder auch ohne Vordruck mittels schriftlichen Antrags und Rücksendung/Rückgabe an das Wahlamt/Bürgerbüro (Wichtig: Unterschrift nicht vergessen!)

·         Durch persönliche Vorsprache im Rathaus (Wahlamt/Bürgerbüro) (ab dem 16.02.2026 bis einschl. 06.03.2026, 15:00 Uhr) 

 

Es besteht auch die Möglichkeit, vor Ort zu wählen.

Bitte bringen Sie bei der Beantragung/Abholung ihr Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung mit. Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchten, so ist zwingend die Rückseite der Wahlbenachrichtigung komplett auszufüllen. Bitte beachten Sie hier v.a. die jeweilig zutreffenden Unterschriften.

Bitte melden Sie sich bis spätestens Montag, 02.03.2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post zugeschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr gewährleisten.

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl bei einer möglichen Stichwahl

Sollte es zu einer Stichwahl am 22.03.2026 kommen, erhalten Sie automatisch Ihre Briefwahlunterlagen, wenn Sie dies entsprechend auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angekreuzt haben (siehe Bild).

Haben Sie dieses Kreuzchen nicht gesetzt, besteht natürlich für Sie die Möglichkeit, zur Urnenwahl ins Wahllokal zu gehen. Bitte nehmen Sie hierzu unbedingt Ihr Ausweisdokument mit.

Für die Stichwahl werden aus Zeitgründen keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt!

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