Breitband-Internet, Förderprogramm 1

Breitband-Internet

Die Gemeinde Leutenbach beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
 

Phase 8: Fördersteckbrief (16.03.2015)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 (Fördersteckbrief) der Richtlinie des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können am Ende dieser Seite unter Downloads eingesehen werden.
 

Phase 7: Kooperationsvertrag (16.03.2015)

Erster Bürgermeister Florian Kraft und Klaus Neuendank von der Telekom Deutschland GmbH haben am 09.12.2015 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Leutenbach unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Gemeinde Leutenbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie

zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter Downloads.
 

Phase 6: Zuwendungsbescheid (16.03.2015)

Der Gemeinde Leutenbach ist am 29.02.2016 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Finanzminister Dr. Markus Söder und Staatssekretär Albert Füracker übergaben den Förderbescheid zum Breitbandausbau an den Ersten Bürgermeister Florian Kraft.
 

Ein Bild der Überreichung des Förderbescheides kann am Ende dieser Seite unter Downloads eingesehen werden. 
 

Phase 5: Auswahlverfahren Ergebnis (04.09.2015)

Die Gemeinde Leutenbach hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen. 

Diese Auswahlentscheidung kann am Ende dieser Seite unter Downloads eingesehen werden. 
 

Phase 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (29.12.2014)

Die Gemeinde Leutenbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 10.03.2015 einzureichen.

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Pretzfeld (http://www.pretzfeld.de/news/41/15/Breitband-Versorgung-und-Ausbau-im-Markt-Pretzfeld.html).

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren finden Sie am Ende der Seite unter Downloads.

 

Phase 3: Markterkundung Ergebnis (22.12.2014)

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Leutenbach vom 09.09.2014 bis zum 10.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Leutenbach und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

Pdf-datei als Download: „Gemeinde Leutenbach Markterkundung Ergebnis“ finden Sie am Ende der Seite unter Downloads.
 

Phase 2: Markterkundung Bekanntmachung (02.09.2014)

Die Gemeinde Leutenbach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschluss teilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Gemeinde Leutenbach bittet daher alle Netzbetreiber mit der hier hinterlegten Anfrage, sich bis spätestens 10.10.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.

Die Markterkundung der Gemeinde finden Sie am Ende der Seite unter Downloads. 

 

Phase 1: Ist-Versorgung (02.09.2014)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten
im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas
des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens
mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung der Gemeinde finden Sie nachfolgend: